
Beitragsordnung
Beitragsordnung
des Hattersheimer Geschichtsvereins 1985 e.V.
In der Mitgliederversammlung vom 21.09.2021 hat der Geschichtsverein gemäß § 8 der Satzung die folgende Beitragsordnung mit Wirkung ab dem 01.10.2021 beschlossen.
§ 1
Die Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung und kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
Der Jahresbeitrag beträgt pro Jahr
für ordentliche Mitglieder 20,00 €
Kinder und Jugendliche sind bis zum Ablauf des Jahres, in dem sie das 18.Lebensjahr vollenden von der Betragszahlung freigestellt.
§ 2
Der Vorstand wird ermächtigt, auch andere Mitglieder von der Beitragspflicht zu befreien, sowie Beiträge zu stunden oder zu erlassen, soweit hierfür Sachgründe vorliegen.
§ 3
Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist bis zum 01.04. eines jeden Jahres fällig. Er wird nach Möglichkeit im Einzugsverfahren erhoben. Soweit die Mitglieder an dem SEPA Einzugsverfahren teilnehmen, erfolgt der Einzug durch den Kassierer nach diesem Zeitpunkt. Die Mitglieder werden gebeten, dem Vorstand bei der Aufnahme in den Verein eine Einziehungsermächtigung zu erteilen, die jederzeit widerrufen werden kann. Der Widerruf hat keine Auswirkungen auf die Beitragspflicht. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind die dem Verein dadurch entstehenden Kosten von dem Mitglied zu erstatten.
§ 4
Im Jahr des Vereinseintritts hat das Mitglied unabhängig von dem Zeitpunkt des Eintritts den vollen Jahresbeitrag zu leisten. Gleiches gilt für den Fall der Beendigung der Mitgliedschaft.